Der Kfz Sachverständiger muss für das Auto den Restwert ermitteln.
Um Wiederbeschaffungswert und Restwert festzustellen, genügt der Blick in die „Schwacke-Liste“ nicht.
Die Liste berücksichtigt keine örtlichen Besonderheiten und bietet allenfalls Anhaltspunkte. Keine Versicherung wird sich auf allgemeine Feststellungen dieser Art einlassen.
Die Restwertermittlung ist Aufgabe eines KFZ-Sachverständigen.