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KFZ RESTWERTERMITTLUNG

Der Kfz Sachverständiger muss für das Auto den Restwert ermitteln.


Um Wiederbeschaffungswert und Restwert festzustellen, genügt der Blick in die „Schwacke-Liste“ nicht.
Die Liste berücksichtigt keine örtlichen Besonderheiten und bietet allenfalls Anhaltspunkte. Keine Versicherung wird sich auf allgemeine Feststellungen dieser Art einlassen.

Die Restwertermittlung ist Aufgabe eines KFZ-Sachverständigen.