Eine Unfallsituation ist meistens nicht so eindeutig, dass sofort feststeht, wer die Schuld trägt und wer nicht. Dieser Sachverhalt wird oftmals sogar erst im Rahmen einer Gerichtsverhandlung und entsprechender Gutachten geklärt.
Können Sie so lange auf die Reparatur Ihres Kfz verzichten? Haben Sie ggf. bis zur Klärung der (anteiligen) Schuldfrage ein Kfz zur Hand, das Sie in der Zwischenzeit statt Ihres Unfallfahrzeugs nutzen können?
Diese Fragen sind oftmals zu verneinen.
Der Ausweg ist daher eine Beweissicherung! Durch eine Beweissicherung wird der Schadenstand Ihres Kraftfahrzeuges festgehalten und dokumentiert. Sie können nun Ihr Kfz unabhängig von der Klärung der Schuldfrage reparieren lassen und wieder nutzen der Schadenstand ist dokumentiert und kann bei den weiteren Klärungen herangezogen werden.
Ihr Vorteil: Sie sind schnell wieder mobil!
Sollten Sie in der Zwischenzeit einen weiteren Schaden haben, kann dieser neue Schaden trotzdem zu dem Altschaden abgegrenzt werden.