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Rechtsvorschriften im Kraftverkehr

mobil sein und mobil bleiben - das wünschen sich viele Menschen für ihr Alter. Mobil sein heißt Kontakte pflegen, Besorgungen erledigen, Rei­sen unternehmen und neue Erfahrungen machen - kurz gesagt: selbstständig sein und am Leben aktiv teilnehmen können.

Sie haben an einer Veranstaltung im Programm sicher mobil teilgenommen. Damit haben Sie gezeigt, dass Sie sich der Verantwortung, die wir alle für uns und andere im Straßenverkehr haben, bewusst sind. Sicher konnten Sie einige interessante Dinge rund um die Sichere Verkehrsteilnahme erfahren. In einer zeitlich begrenzten Veranstaltung kann man jedoch nicht alles besprechen.

Diese Broschüre soll Ihnen helfen, Wege zu Fuß, mit Bus und Bahn, mit dem Rad und mit dem Auto sicher zurückzulegen. Sie enthält zahlreiche Informationen, die sicher auch für die Menschen interessant sind, mit denen Sie befreundet oder verwandt sind. 
Wenn Ihnen die Veranstaltung, die Sie besucht haben, gefallen hat, sagen Sie es ruhig weiter. 
In diesem Sinne: Kommen Sie gut an! 

Sicher Mobil - Nutzen sie unsere Online Verkehrsschule in Knüllwald


In der Online Verkehrsschule soll im Jahr 2019 die Ausbildung der Berufskraftfahrer Qualifikation Verordnung (BKrFQV) angeboten werden. Für die Umsetzung der Online Verkehrsschule sind noch Rechtswege sowie Abläufe aufzuklären. Zum jetzigen Zeitpunkt können nur Veranstaltungen zu Sicher Mobil gebucht werden. 

Haben Sie Fragen treten Sie mit uns in Kontakt.

Stufenplan für den Austausch des Führerscheines in Deutschland

 

1.      Kraftfahrer der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sollen ihren Führerschein bis 19.01.2022 eintauschen.

2.      Für Kraftfahrer der Jahrgänge 1959 bis 1964 gilt eine Umtauschfrist bis zum 19.01.2023.

3.      Für die Kraftfahrer der Jahrgänge 1965 bis 1970 gilt eine Umtauschfrist bis 19.01.1924.

4.      Die Kraftfahrer mit dem Jahrgang 1971 und später haben eine Umtauschfrist bis zum 19.01.2025.

5.      Kraftfahrer der Jahrgänge vor 1953 gilt die Umtauschfrist bis zum 19.01.2033.

6.      Anschließend gibt es eine Umtauschfrist für die Kartenführerscheine ab 01.01.1999!