Der freie Kfz-Sachverständige ist ein neutraler Schiedsrichter im Spiel der Interessengruppen.
Das Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall dient der Feststellung der unfallbedingt eingetretenen Schäden. Es hat sowohl schadenfeststellenden wie auch beweissichernden Charakter.
Im Kaskoschaden berücksichtigt der Kfz-Sachverständige die vertraglichen Vorgaben und im Haftpflichtschaden die gesetzlichen Bestimmungen sowie die geltende Rechtsprechung im Rahmen der Gutachten Erstellung.
Der Sachverständige ist neutral und unabhängig. Damit wird gewährleistet, dass der Geschädigte 100 % Schadenersatz geltend machen kann.
Wichtig dabei ist, dass erst die Einschaltung eines freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen zur vollen Schadenersatzleistung führt.
Die Gutachten Erstellung erfolgt mit den neuesten Technologien und mit den modernsten Kommunikationstechniken wie zum Beispiel: